Container: Was darf rein?

Die Einsatzmöglichkeiten von Containern sind (fast) so zahlreich wie deren Inhalt. Die landesspezifischen, speditionsspezifischen und anlagenspezifischen Bestimmungen unterscheiden sich dementsprechend auch sehr stark.

Zu den bekanntesten Containerarten gehören natürlich Büro- und Wohncontainer, aber es sind Seecontainer, Luftfrachtcontainer und Lagercontainer, die von Richtlinien oder Gesetzen immer betroffen sind. Weil Transportcontainer unter Umständen sehr hohen – und auch unvorhersehbaren – Belastungen ausgesetzt werden, sollten nur solche infrage kommen, die eine CSC-Plakette besitzen. Stationäre Lagercontainer werden solchen Transporterschütterungen in der Regel nicht ausgesetzt, dennoch gibt es auch hier einiges zu beachten. Theoretisch könnte alles in den Container, also ist die richtige Frage eigentlich: Was darf nicht rein?

Seecontainer

Seecontainer werden für die Verfrachtung von Gütern und Material eingesetzt, aber auch für den Möbeltransport, z. B. beim Haushaltsumzug ins Ausland. Hier sind immer die landesspezifischen Bestimmungen des Ursprungslandes und des Ziellandes zu beachten, denn sie können stark voneinander abweichen. Neuseeland zum Beispiel hat besonders strenge Biosicherheits-Vorschriften, und jeder Container wird peinlich untersucht: Sogar die Weihnachtsdekoration könnte zum Problem werden – zumindest wenn sie mit Tannenzapfen verziert wurde.

Einige Beispiele von nichtzulässigem Inhalt:

    • – brennbare Flüssigkeiten, z. B. Benzin, Motoröl, Terpentin, Kampferöl
    • – Ätzstoffe, z. B. Batterien, alkalische Batterieelektrolyten, Schwefelsäure
    • – toxische Stoffe, z. B. Lithiumbatterien, Pestiziden
    • – radioaktives Material

Natürlich werden solche und ähnliche Güter über dem Seeweg verfrachtet, jedoch sind hierfür besondere Behältnisse und Genehmigungen erforderlich.

Luftfrachtcontainer

Die Beförderung von Gütern und Gegenständen per Flugzeug ist keine Seltenheit mehr. Der Luftweg ist die erste Wahl, wenn es auf Schnelligkeit ankommt – egal ob es sich um einen Haushaltsumzug, Museumsausstellungen oder Schnittblumen handelt. Weil der Transport im Luftcontainer vergleichsweise teuer ist, wissen Spediteure, dass diese meistens dringendes, wertvolles, zeitempfindliches oder verderbliches Frachtgut darstellt.

Verderbliches wie Obst, Blumen oder Fleisch müssen so für den Luftfrachtcontainer verpackt werden, dass sie für mindestens 24 Stunden den Transport überstehen, z. B. in versiegelten Styroporkisten. Gegenstände länger oder breiter als 213 cm müssen sicher gegen Biegeermüdung verpackt werden. Zusätzlich zu den für den Seecontainer verbotenen Gütern sind folgende:

    • – explosives Material, z. B. Feuerwerkskörper, Zündschnüre
    • – Gase, z. B. Druckgas, Trockeneis, Feuerlöscher, Gaskartuschen, Airbags, Aerosole
    • – brennbare Feststoffe, z. B. Titanpulver, Phosphor, Magnesiumpulver
    • – magnetische Substanzen, z. B. Elektroblech, Lautsprecher, Münzprüfer
    • – gesundheitsgefährdende Stoffe, z. B. Leichen, Knochen, nicht gegerbte Häute
    • – biochemische Erzeugnisse und infektiöses Material jeglicher Art, z. B. Pathogene, Medizinabfall
    • – Quarantänegüter

Lagercontainer/ Lagercontaineranlagen

Lagercontainer oder „Self-Storage-Units“ gibt es seit Jahren in den USA, und sie werden auch in Deutschland beliebter. Ob sie zur zwischenzeitlichen Lagerung von Hausrat beim Umzug oder zur dauerhaften Lagerung von persönlichem Eigentum genutzt werden, Lagercontaineranlagen sind eine sehr praktische Lösung, um extra Platz zu schaffen, wenn die Wohnung einmal zu klein wird. Manche sind sogar mit Strom und oder weiteren Anschlüssen ausgestattet und können als Werkstatt verwendet werden.

Auch in Lagercontainern kann theoretisch alles rein, das den Container selbst nicht beschädigt. Die Betreiber der Anlagen setzen jedoch Regeln voraus, die im Mietvertrag ausformuliert und zu befolgen sind. Jeder Betreiber legt fest, was erlaubt ist und was nicht. Folgende Gegenstände werden aber häufig verboten:

    • – Materialien, die den Container, die Anlage oder Kundschaft/ Personal beeinträchtigen könnte, beispielsweise Verstrahltes, Giftiges, Ätzmittel, Übelriechendes
    • – Verderbliches oder zu Fäulnis neigende Stoffe, z. B. frisches Lebensmittel, mit Schimmel oder Pilz belastete Gegenstände
    • – Material, das Insekten oder andere Schädlinge anlocken könnte
    • – extrem wertvolle Gegenstände, z. B. Edelsteine, Edelmetalle, Kunst, Dokumente
    • – lebende Tiere oder Pflanzen
    • – Diebesgut
    • – Schusswaffen
    • – gesetzlich verbotene Substanzen, z.B. illegale Drogen, Sprengstoffe, Anabolika

Wichtig ist immer: Halten Sie sich an den Vorschriften der betroffenen Länder, Spediteure und Anlagenbetreiber. Und nicht vergessen: Das sichere und fachgerechte Verpacken des Containers schützt Inhalt und Umwelt!