Wo darf man Lagercontainer aufstellen?

Lagercontainer richtig aufstellen, aber Wo?

Lagercontainer oder Materialcontainer sind eine günstige, flexible Lösung, um für Werkzeuge, Gartenmaterial, Maschinen oder Ähnliches wettergeschützt unterbringen zu können. Wie bei den Wohncontainern gibt es aber auch hier Vorschriften. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Aufstellen eines Material- oder Lagercontainers für Ihr Bauvorhaben beachten müssen.

Unterschiedliche Regelungen je nach Gemeinde

Es gibt keine bundesweiten Vorschriften zum Aufstellen von Materialcontainern oder Containern als Lagerfläche. Auch die Standdauer oder die Containergröße liefern keine eindeutigen Kennzahlen, anhand derer man genau sagen kann, wann man die Behälter wo unter welchen Bedingungen aufstellen kann. In einem Bundesland kann der 20-Fuß-Standardcontainer eine Baugenehmigung verlangen, im anderen kann er genehmigungsfrei sein.

In der Regel gibt es aber einen Unterschied zwischen einem Lagercontainer, der nur für eine kurze Dauer aufgestellt wird (nicht länger als 14 Tage) und einem, der als dauerhafte Lagerfläche für Werkzeuge oder Ähnliches genutzt wird. Denn der Verwendungszweck entscheidet über die Genehmigungspflicht. Länger oder dauerhaft genutzte Container sind baugenehmigungspflichtig, auch wenn das „Gebäude“ im Grunde genommen nur mit dem Kran platziert wird. Folglich erfüllt es dann die Merkmale eines ortsfesten Lagers, was wiederum Anforderungen wie Grenzabstände, Höhen und Standsicherheit mit sich bringt.

Wenden Sie sich am besten für eine verbindliche und rechtlich sichere Aussage an die für Ihren Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständige Bauaufsichtsbehörde. Nur dann gehen Sie auf Nummer sicher, Ihren Lager- oder Materialcontainer ordnungsgemäß und ohne rechtliche Probleme aufstellen zu können.